17.05.2023
Das Projekt „UN-BRK in den Kommunen“ befragt durch eine bundesweite Onlinerecherche Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohner*innen, ob es dort systematische Planungsaktivitäten zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gibt. Da Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohner*innen nicht befragt werden und das Projekt auf Hinweise angewiesen ist, haben sie einen Meldebogen entwickelt, der auf eine systematische Planungsaktivität von Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohner*innen hinweist
Das Projekt UN-Behindertenrechtkonvention in den Kommunen versteht unter "systematischen Planungsaktivitäten" Aktivitäten, die
- auf der Grundlage eines Beschlusses eines kommunalen Gremiums bzw. einer Beauftragung durch eine kommunale Stelle
- mit Bezug auf die Umsetzung der UN-BRK
- unter Federführung der Kommune
- ausgestattet mit Ressourcen
- mit einer Planungsstruktur
stattfinden bzw. stattgefunden haben und
- auf ein Planwerk und/ oder die Verankerung der Umsetzung der UN-BRK in bestehenden Planungsprozessen (z.B. Stadtentwicklungsplanung, Schulentwicklungsplanung oder Jugendhilfeplanung) zielen.
Weitere Informationen zu dem Projekt und den Link finden Sie hier.