Kommentar zur Anerkennung von Assistenzhunden | KSL.NRW Direkt zum Inhalt

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Der Text ist ein Kommentar.

Ein Kommentar ist ein Text.
In dem Text erklärt eine bestimmte Person:
Das ist meine Meinung.

Die Meinung ist zu einem bestimmten Thema.
Der Kommentar ist von Karin Hammermann.

Karin Hammermann arbeitet
in dem Büro von der KSL in Gelsenkirchen.
Das ist ein Foto von Karin Hammermann:

Das Thema von dem Kommentar ist:
Zur Anerkennung von Assistenz-Hunden

Ein Assistenz-Hund

  • ist ein Hund.
  • hat eine Ausbildung.
  • unterstützt Menschen mit Behinderungen.

Assistenz bedeutet: Unterstützung.
Zur Unterstützung gehört auch:
Begleitung.


Assistenz-Hunde begleiten Menschen mit Behinderung
Zum Beispiel:

  • in Geschäfte,
  • zu Ärzten,
  • auf der Straße.

Karin Hammermann schreibt:
Viele Menschen wissen nicht genug
über Assistenz-Hunde.

Die Assistenz-Hunde machen eine tolle Arbeit.

Oft dürfen Assistenz-Hunde nicht in ein Gebäude.
Weil andere Menschen

  • unsicher sind.

oder

  • falsche Gründe haben.

Aus den Gründen dürfen Menschen mit Behinderung
ihren Assistenz-Hund oft nicht mitnehmen.


Karin Hammermann

  • liebt Hunde.
  • braucht für ein zufriedenes Leben:
    einen Hund.

Der Hund von Karin Hammermann

  • begleitet Karin Hammermann überall hin.
  • ist ein Familien-Hund.


Es gibt Orte.
An den Orten ist der Hund nicht erlaubt.
Zum Beispiel:

  • in Kranken-Häusern,
  • in Rat-Häusern,
  • bei Ärzten,
  • in Lebensmittel-Geschäften.

Der Hund ist nicht erlaubt?
Dann muss der Hund

  • vor dem Ort warten.
  • zu Hause bleiben.

Der Grund dafür ist:
Der Hund von Karin Hammermann

  • ist ein Familien-Hund.
  • hat keine Arbeits-Aufgabe.
  • ist kein Assistenz-Hund.


Es gibt Assistenz-Hunde.

Die Assistenz-Hunde 

  • haben eine richtige Arbeits-Aufgabe.
  • haben eine Ausbildung gemacht.
  • haben Prüfungen gemacht.
  • helfen Menschen mit Behinderungen.

Die Assistenz-Hunde unterstützen
Menschen mit Behinderungen im Alltag.

Dann können Menschen mit Behinderungen
selbstbestimmter leben.


Assistenz-Hunde müssen reingelassen werden

Viele Menschen kennen Führ-Hunde.
Den Führ-Hund nennt man auch:
Blinden-Hund.
Der Führ-Hund

  • ist bekannter als der Assistenz-Hund.
  • ist als Begleiter von Personen anerkannter.

Menschen mit Seh-Behinderung brauchen einen Assistenz-Hund.
Auch andere Menschen mit Behinderungen brauchen
einen Assistenz-Hund.

Zum Beispiel:

  • Menschen mit Epilepsie
    Epilepsie ist ein schweres Wort.
    Man spricht es so: epi lep sie
    Epilepsie ist eine Krankheit auf Dauer.
    Epilepsie ist eine Erkrankung im Gehirn.
  • Menschen mit Diabetes
  • Menschen mit schweren seelischen Problemen
  • Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung
  • Menschen mit Körper-Behinderung

Assistenz-Hunde unterstützen
Menschen mit Körper-Behinderungen.
Sie unterstützen sie im Alltag.

Zum Beispiel:
Die Assistenz-Hunde holen
dem Menschen mit Behinderungen die Socken.
Oder sie holen die Fernbedienung.


In Deutschland gibt es unterschiedliche Begriffe für Assistenz-Hunde.
Karin Hammermann vermutet:
Deswegen wissen nicht alle Menschen
über Assistenz-Hunde Bescheid.

In Deutschland haben sich alle auf einen Begriff geeinigt:
Assistenz-Hund.

Blinde Menschen sind nicht die einzigen Menschen
mit Assistenz-Hunden.
Auch Menschen mit anderen Behinderungen
brauchen einen Assistenz-Hund.

Assistenz-Hunde sind ausgebildet.
Für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen.


Jeder Mensch mit Assistenz-Hund
braucht den Assistenz-Hund immer.
Besonders wenn der Mensch im öffentlichen Raum ist.

Öffentlicher Raum bedeutet:
Nicht private Räume.
Zum Beispiel:

  • Einkaufen
  • Arzt-Besuche

Die Menschen brauchen den Assistenz-Hund immer.
Das bedeutet:
Auch in anderen Gebäuden.

Die Menschen können ihren Assistenz-Hund nicht

  • vor dem Lebensmittel-Geschäft

oder

  • zu Hause

 lassen.


Viele Menschen fragen sich:
Wenn der Hund draußen bleiben muss:
Können Arzt-Helfer

  • die Arbeit von dem Hund übernehmen

und

  • den Menschen unterstützen?

Die Antwort auf die Frage ist:
Nein.
Das ist nicht

  • möglich
  • sinnvoll.

Der Mensch mit Behinderung
und sein Assistenz-Hund sind ein Team.

Das Team

  • ist fest.
  • hat sich mit Training aneinander gewöhnt.
  • ist mehrere Jahre alt.

So funktioniert die

  • bestmögliche

und

  • dauerhafte

Unterstützung von dem Menschen mit Behinderung.

Zum Beispiel:
Ein Mensch mit Epilepsie hat einen Assistenz-Hund.
Der Assistenz-Hund soll dem Menschen zeigen:

Es gibt Gefahr:
Der Mensch kann einen epileptischen Anfall bekommen.

Der Assistenz-Hund

  • muss die Gefahr zeigen können.

Der Assistenz-Hund

  • darf nicht von dem Menschen getrennt werden
  • kann nicht von dem Menschen getrennt werden.

Der Mensch und der Assistenz-Hund sind getrennt?
Das bedeutet:

  • Der Mensch hat Stress.
  • Der Assistenz-Hund hat Stress.
  • Der Assistenz-Hund kann nicht sofort reagieren.

Im Gesetz steht:
Der Mensch und sein Assistenz-Hund sind ein Team.
Assistenz-Hunde dürfen überall rein.
Auch an Orte, wo Hunde verboten sind.

Assistenz-Hunde dürfen
Zum Beispiel

  • in alle Lebensmittel-Geschäfte,
  • in Arzt-Praxen,
  • in Kranken-Häuser,
  • auf Friedhöfe,
  • in Rathäuser,
  • in Impf-Zentren,
  • in Museen,
  • in Bibliotheken,
  • in Schulen,
  • in Universitäten.

Falsche Gründe gegen den Eintritt
von Assistenz-Hunden

Viele Menschen wissen nichts über Assistenz-Hunde.

Assistenz-Hunde müssen oft draußen bleiben.
Die Menschen sagen:
Ihr Assistenz-Hund darf nicht mit reinkommen.

Ein Grund dafür ist:
Die Menschen denken:
Ein Hund im Geschäft ist nicht hygienisch.

Der Gesetz-Geber sagt dazu:
Assistenz-Hunde dürfen in Geschäfte.

Die Wissenschaft sagt:
Assistenz-Hunde sind gut gepflegt.
Gut gepflegte Hunde sind
wie Menschen in Straßen-Kleidung.


Ein anderer Grund ist:
Das Haus-Recht
Haus-Recht bedeutet:

Der Besitzer von

  • dem Haus
  • der Wohnung
  • dem Geschäft

darf entscheiden:
Du darfst reinkommen.
oder
Du darfst nicht reinkommen.

Der Ort ist für alle Menschen?
Dann darf das Haus-Recht keine Assistenz-Hunde ausschließen.


Wie erkenne ich einen Assistenz-Hund?

Wenn Assistenz-Hunde im Dienst sind.
Dann tragen Assistenz-Hunde eine Signal-Weste.

Dann hat sein Mensch Dokumente dabei.
Die Dokumente sagen:
Mein Hund hat eine Ausbildung gemacht.
Mein Hund ist ein Assistenz-Hund.

Der Mensch mit Behinderung muss nicht sagen:
Dafür brauche ich meinen Assistenz-Hund.
Der Mensch mit Behinderung muss kein Attest dabeihaben.

Ein Assistenz-Hund ist ein Hilfs-Mittel.
Das Hilfs-Mittel ist anerkannt.
Von dem Gesetz.


Schluss-Folgerung:

Den Assistenz-Hund kann man mit einem Roll-Stuhl vergleichen.

Ein Mensch mit Geh-Behinderung braucht einen Roll-Stuhl.
Zu dem Menschen mit Geh-Behinderung
sagt man nicht:

Den Roll-Stuhl dürfen Sie nicht mit reinnehmen.
Weil der Roll-Stuhl den Supermarkt dreckig macht.


Für uns alle ist es einfach.
Wir können sagen:
Assistenz-Hunde machen eine super Arbeit.
Wir sind froh, dass es Assistenz-Hunde gibt.

Assistenz-Hunde sind herzlich willkommen
in

  • unserer Arzt-Praxis.
  • unserem Supermarkt.
  • unserem Rat-Haus.

Es gibt Aufkleber und Plakate.
Die Aufkleber und Plakate sagen:
Herzlich Willkommen liebe Assistenz-Hunde.

Hier können Sie die Aufkleber und Plakate bekommen:

https://www.pfotenpiloten.org/broschuere-assistenzhundteams/

Sie brauchen

  • weitere Informationen

und

  • gesetzliche Regelungen?

Hier finden Sie Informationen und Regelungen:
Schauen Sie am Ende von diesem Text.

Sie haben noch Fragen?
Karin Hammermann freut sich auf

  • Ihren Anruf
  • Ihre E-Mail

oder

  • Ihren Brief.

E-Mail ist ein englisches Wort.
Das spricht man so: I-mäl.
Das ist ein Brief.
Diesen Brief
schickt man mit dem Computer.


Das ist ein Foto von Karin Hammermann.
Karin Hammermann arbeitet beim KSL-Büro in Gelsenkirchen.

Die Telefon-Nummer von Karin Hammermann ist:

02 09 956 600 27
Die E-Mail-Adresse von Karin Hammermann ist:
Karin.Hammermann@ksl-nrw.de


Weitere Informationen

Es gibt gesetzliche Grundlagen.
Die gesetzliche Grundlage steht im
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Die Regelungen für Menschen mit Behinderungen
in Begleitung durch Assistenz-Hunde
stehen in Paragraf 12e.

In Absatz 1 von Paragraf 12e steht:
Die Besitzer von

  • Anlagen

oder

  • Einrichtungen

müssen Menschen mit Behinderungen
und ihren Assistenz-Hund reinlassen.

Regeln für das Gesetz sind:
Die Anlage oder die Einrichtung muss für
alle Menschen sein.
Zum Beispiel:

  • zum Zuschauen.
  • zum Benutzen.

Das sind zum Beispiel:

  • Kinos

oder

  • Lebensmittel-Geschäfte

Die Anlagen und Einrichtungen können

  • beweglich

oder

  • unbeweglich sein.

Eine bewegliche Anlage ist zum Beispiel:
ein Zirkus.

Wenn der Assistenz-Hund eine große Belastung ist.
Dann darf der Besitzer dem Assistenz-Hund den Zutritt verbieten.

Das Gesetz gilt auch für die Betreiber von

  • Anlagen

und

  • Einrichtungen

Betreiber bedeutet:
Dem Betreiber gehört das Haus nicht.
In dem Haus ist das Geschäft von dem Betreiber.
Dem Betreiber gehört das Geschäft.

Andere Rechte von Menschen mit Behinderungen
gelten weiter.


Informationen zum Thema Assistenz-Hunde

Es gibt ein Bundes-Ministerium.
Ein Bundes-Ministerium ist ein Amt.
Das Amt

  • ist von der Regierung
  • ist wichtig.
  • ist für ganz Deutschland.
  • hat einen bestimmten Aufgaben-Bereich.

Das Bundes-Ministerium ist für Arbeit und Soziales.
Die Abkürzung dafür ist BMAS.
Das BMAS hat eine Aktion der Pfotenpiloten e.V. unterstützt.
Die Aktion ist zu dem Thema: Assistenz-Hunde.

Sie möchten direkt zu der Internet-Seite weitergeleitet werden?
Dann klicke Sie auf die blaue Schrift.


Auf der Internet-Seite von Pfotenpiloten e.V.
gibt es Aufkleber und Plakate.
Die Aufkleber und Plakate zeigen:
Assistenz-Hunde sind willkommen.


Ihr Assistenz-Hund darf Sie nicht begleiten?
Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.
Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen.


Warum darf Ihr Assistenz-Hund
Sie in Lebensmittel-Geschäften begleiten?
Das erklärt Ihnen
das Bundes-Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft.


Männliche und weibliche Schreib-Weise
sind im Text gleich.

Alle sind mit einer Schreib-Weise gemeint.

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November 2021