Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) hat mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Konsultationsprozess untersucht, wie sich die Corona-Pandemie auf Rehabilitation und Teilhabe auswirkt. Der jetzt vorgelegte Abschlussbericht zeigt, dass Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Pflegebedarf durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie im Hinblick auf die Beeinträchtigung ihrer Teilhabe und die Inklusion besonders betroffen waren.
Er zeigt auch, dass Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Pflegebedarf durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie im Hinblick auf die Beeinträchtigung ihrer Teilhabe und die Inklusion besonders betroffen waren. Die Macher*innen des Berichts kommen u.a. zu dem Schluss, dass sich die gesellschaftliche Diskussion – abgesehen von der Frage der Besuchseinschränkungen in Heimen – zu wenig mit der Frage beschäftige, wie im Rahmen der pandemiebedingten Einschränkungen, Verbote und Gebote die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen umfassend sichergestellt werden können.
Bedarfsgerechte Sicherung der Teilhabe ist eine strategische
Zwar gäbe es einzelne Lösungsansätze wie etwa Videosprechstunden. Eine ausreichende und bedarfsgerechte Sicherung der Teilhabe für alle würde so aber nicht erreicht. Zugleich ließen etwa ungeklärte Finanzierungsfragen bei Einrichtungen, Diensten und Menschen mit Behinderungen wenig eigenen Spielraum. Häufig werde die Sicherung der individuellen Teilhabe ihnen und ihren Familien überlassen.
Bei der Beurteilung von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sei dem Bericht zufolge zu prüfen, ob und inwieweit damit eine Beeinträchtigung der Teilhabe und ihrer Förderung bei Menschen mit Behinderungen verbunden ist. Gleichzeitig seien Maßnahmen zu treffen, welche die (bisher erreichten) Teilhabemöglichkeiten so weit wie möglich sicherstellen und ihrer Gefährdung entgegenwirken.
Herausforderung bewältigen und Ziele der UN-BRK umsetzen
Wenn die Teilhabemöglichkeiten sichergestellt und ihrer Gefährdung entgegengewirkt würden, könnten die Ziele der UN-BRK in Deutschland im Sinne der Inklusion auch in der Pandemie umgesetzt werden. Dabei geht es laut Abschlussbericht um die Bewältigung insbesondere folgender Herausforderungen:
Besonderes Augenmerk sei auf solche Auswirkungen zu richten, die
- kurzfristig existenzgefährdend sind (z. B. Ausfall regelmäßig benötigter persönlicher Assistenz) und sofortige Notmaßnahmen erfordern,
- kurz- oder längerfristig erhebliche Folgen für die Gesundheit und die Funktionsfähigkeit im Sinne der ICF haben, z. B. durch erschwerten Zugang zur Gesundheitsversorgung einschließlich medizinischer Rehabilitation,
- zu einem Zusammenbruch des teilhabesichernden Alltagslebens führen, z. B. durch Wegfall der Tagesbetreuung durch Einrichtungen und Dienste (Schulen, Werkstätten, Assistenz, Schulbegleitung etc.), d) die elementare Kommunikation und Begegnung und damit menschliche Beziehungen verhindern,
- unmittelbar, aber auch langfristig Folgen für die Bildung und die Sozialisation verursachen, f) unmittelbar, aber auch langfristig die Teilhabe am Arbeitsleben gefährden, g) die wirtschaftliche Situation und Sicherung des Auskommens gefährden.
Den gesamten Abschlussbericht gibt es auf der Webseite des DVfR: https://tinyurl.com/sjju53w4
Zudem lädt der DVfR zu einem Online-Fachgespräch zum Thema ein.
Datum/Uhrzeit: 14. September 2021 von 10 bis 16:00 Uhr
(DVfR) hat mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Konsultationsprozess untersucht, wie sich die Corona-Pandemie auf Rehabilitation und Teilhabe auswirkt. ie sich die Corona-Pandemie auf Rehabilitation und Teilhabe auswirkt.