10.07.2023
Sowohl Reisekosten für Assistenzen als auch entstandene Stromkosten für elektrisch betriebene Hilftsmittel können erstattet werden. Krankenkassen beziehungsweise Sozialhilfeträger sind verpflichtet, entsprechende Anträge zu prüfen. Das KSL.Münster und das KSL.Arnsberg haben sich diesen Themen gewidmet und stellen nun Muster-Anträge zur Verfügung.
Die Krankenkassen beziehungsweise Sozialhilfeträger bieten in der Regel eigene Vordrucke für die Kostenerstattung an. Diese sollten Sie wenn möglich nutzen. Sollten Sie wider Erwarten kein Muster-Formular finden, können Sie die Kostenaufstellung mit einem formlosen Schreiben an die Krankenkasse schicken oder auf diese Muster der KSL zurückgreifen.