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Kolumne zum Internationalen Frauentag

06.03.2020
Eine Gruppe von jungen Frauen um einen Tisch

Junge Frauen mit Behinderung werden beim Übergang von der Schule in den Beruf immer noch doppelt benachteiligt. Dies trifft insbesondere die Frauen mit anderen Lernmöglichkeiten. Warum werden diese Frauen immer noch viel zu häufig als Hauswirtschaftshelferinnen ausgebildet, obwohl dies in den meisten Fällen eine Sackgasse ist? Die Helferausbildungen nach § 42r HwO/§ 66 BBiG finden weiterhin statt, obwohl die Arbeitslosigkeitszahlen beim Berufsbild Hauswirtschaftshelferin steigen. Auch Berufe, wie Korbflechter(in) und Bekleidungsnäher(in) finden sich noch auf der Liste der Ausbildungen für Menschen mit Behinderung, obwohl diese keine Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt bieten.

Dieses Geld könnte weit besser eingesetzt werden. Zum Beispiel könnten Prämien gezahlt werden, für Träger, die Frauen für MINT-Berufe begeistern und/oder Ausbildungsberufe, die auf dem Arbeitsmarkt eine Chance haben. In vielen Berufen bleiben Ausbildungsberufe unbesetzt, obwohl auch diese Ausbildungen unter Anwendung der vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten für junge Frauen mit Behinderungen erfolgreich absolviert werden können. Es ist z.B. möglich Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren und Azubis können ausbildungsbegleitende Hilfen nutzen, Prüfungserleichterungen und Assistenz beantragen. Arbeitgeber können die Kosten der Ausbildung zu großen Teilen refinanziert bekommen, wenn sie sich für die Ausbildung junger Frauen mit Behinderung entscheiden.

Die rechtlichen Möglichkeiten sind da, werden aber viel zu wenig genutzt. Es braucht mehr Aufklärung und einen größeren Willen der Akteure sich von traditionellen Ausbildungswegen für junge Menschen mit Behinderung zu verabschieden.

Liebe Frauen und Mädchen seid mutig und nutzt die Möglichkeiten!